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Neue EU-Verordnung bringt mehr Licht in den Lebensmitteldschungel
Immer mehr Produkte werden mit positiven Gesundheitseffekten und Ernährungsinformationen beworben. Frühstücksflocken »steigern die Leistungsfähigkeit«, probiotische Joghurtdrinks »stärken die Abwehrkräfte«, Süßigkeiten, »die der Figur nicht schaden, weil sie wenig Fett enthalten« etc. die Lebensmittelindustrie wird zunehmend kreativer, um ihre Produkte attraktiver und »g`schmackiger« zu machen.
Die gute Nachricht: Künftig müssen Lebensmittel-Slogans halten, was sie versprechen.
Schutz der Konsumenten
Seit 1. Juli 2007 gilt die »Health-Claims-Verordnung«, die nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Claims) auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln und in der Werbung neu regelt. Sie gilt für alle Lebensmittel: verpackte oder unverpackte Produkte, für Handel, Handwerk und die Gastronomie. Diese Verordnung dient dem Schutz des Konsumenten vor Irreführung und Täuschung beim Lebensmitteleinkauf. Es gibt jetzt 24 verbindliche Definitionen in der Claimverordnung, die Nährwertangaben wie »zuckerfrei« oder »fettfrei« klar regeln.
Die schlechte Nachricht: Bis 2009 dürfen noch »alte Health-Claims« verwendet werden. In Zukunft soll es aber nicht mehr möglich sein, dass Hersteller ein Lebensmittel mit einem positiven Gesundheitseffekt bewerben dürfen, wenn es bei übermäßigem Genuss Erkrankungen hervorrufen kann.
Das Lebensmittel muss einem gewissen vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen. Ein Beispiel: Überschreitet ein Produkt den Grenzwert für den Fettgehalt, muss darauf deutlich hingewiesen werden, sonst ist eine werbewirksame gesundheitsbezogene Angabe wie »reich an Vitaminen« unzulässig. Kalorienbomben wie Bonbons oder Fruchtgummis können sich also nicht mehr unter dem Deckmantel »vitaminreich« als gesunde Leckereien verstecken.
Stufenweises Inkrafttreten
Leider werden die Gesundheitsclaims nur stufenweise in Kraft treten. Aktuell dürfen noch alle bisherigen gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden, solange sie den Verbraucher nicht irreführen oder einen Krankheitsbezug herstellen. 2009 wird dann eine gemeinschaftliche Liste mit allen zulässigen Gesundheitsclaims veröffentlicht.
Bereits seit Ende der 90er Jahre ist es nach EU-Recht nicht mehr erlaubt, krankheitsbezogen zu werben. Lebensmittelhersteller haben aber Hintertürchen gefunden, immer mehr Lebensmittel sind z.B. mit »Diät« oder »Geeignet im Rahmen eines Diätplans bei Diabetes mellitus« gekennzeichnet. Nicht immer sind diese meist teureren Lebensmittel aus diätologischer Sicht tatsächlich sinnvoll:
- Diätlebensmittel haben meist BE-Angaben (Broteinheiten), allerdings unterscheiden sich die zugesetzten Zucker wie Fruchtzucker, Zuckeralkohole wie Sorbit, Xylit, Mannit etc. in ihrer Blutzuckerwirkung. Dies kann dazu führen, dass Diabetiker ihre Insulindosis falsch einschätzen.
- Angepriesene Lebensmittel enttarnen sich oft als »zuckerfreie Fettbomben« oder »fettfreie Zuckerbomben« und haben also nicht nur eine »Zuckerseite«, sondern auch Nachteile.
- Diätlebensmittel suggerieren dem Konsumenten, »man dürfe« dafür eine größere Menge essen. Der ursprüngliche Vorteil wird schnell zu einem ungesunden Kalorien-Plus. Vorteilspackungen und Sonderangebote fördern den Umsatz und verleiten Verbraucher zu einem »Nachschlag«. Eine Extraportion so meinen viele fälschlicherweise kann ja nur gesund sein.
Es bleibt nur zu hoffen, dass bis 2009 auch eine bessere Regelung für »diverse Wortspiele«, die Konsumenten nur verwirren, getroffen wird!
Ein kleines Trostpflaster gibt es aber: Lebensmittel, die jetzt bereits mit Gesundheitsaspekten werben, müssen ab sofort nach der Claims-Verordnung besser gekennzeichnet werden. Dazu gehört eine ausführliche Nährwertkennzeichnung (Energiegehalt und Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium) und eine Deklaration des Gehalts an Stoffen, die beworben werden.
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